- Baukostenzuschuss
- Bau|kos|ten|zu|schuss 〈m. 1u〉 Kostenzuschuss des einzelnen Mieters zum Bau od. zur Instandsetzung eines Mietshauses
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Bau|kos|ten|zu|schuss, der:Zuschuss, mit dem sich der Mieter an den Baukosten des Vermieters beteiligt.* * *
Baukostenzuschuss,Leistung des Mieters an den Bauherrn zum Neu- oder Ausbau sowie zur Instandsetzung eines Hauses oder einer Wohnung im Hinblick auf die Vermietung einer Wohnung. Baukostenzuschüsse dienen der Baufinanzierung und können in Geld- oder geldwerten Leistungen (Sach- und Arbeitsleistungen) bestehen. Man unterscheidet den verlorenen Baukostenzuschuss (keine Anrechnung auf die Miete vereinbart) und den abwohnbaren Baukostenzuschuss (wird auf die künftige Miete angerechnet). Im sozialen Wohnungsbau dürfen Baukostenzuschüsse des zukünftigen Mieters nicht angenommen werden (Zweites Wohnungsbausgesetz § 50). Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses ist die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen gesetzlich allgemein vorgeschrieben (§ 2 ff. Gesetz vom 21. 7. 1961). An die Stelle von Baukostenzuschüssen sind zunehmend Mieterdarlehen und Mietvorauszahlungen getreten.* * *
Bau|kos|ten|zu|schuss, der: Zuschuss, mit dem sich der Mieter (z. B. in Form einer Mietvorauszahlung) an den Baukosten des Vermieters beteiligt.
Universal-Lexikon. 2012.